Zusammenfassung des Urteils GO 06 26: Obergericht
Der Richter M. Hack hat in einer Anhörung am 5. März 2010 über eine Streitigkeit bezüglich Bauarbeiten an verschiedenen Villen entschieden. Der Antragsteller C.________ betreibt ein Unternehmen im Bereich Erdbewegung und Landschaftsbau. Die Firma D.________ SA hat Bauarbeiten für mehrere Villen in Auftrag gegeben. Es gab Unstimmigkeiten bezüglich der Zahlung von Abschlagszahlungen, wodurch der Antragsteller die Arbeiten vorübergehend eingestellt hat. Der Antragsteller forderte die Inschrift einer gesetzlichen Hypothek auf den Immobilien der Betroffenen. Der Richter entschied, dass die Forderung des Antragstellers glaubhaft ist und genehmigte vorläufige Hypotheken auf den betroffenen Immobilien. Die Kosten des Verfahrens werden dem weiteren Verlauf der rechtlichen Auseinandersetzung folgen.
| Kanton: | LU |
| Fallnummer: | GO 06 26 |
| Instanz: | Obergericht |
| Abteilung: | Gesamtobergericht |
| Datum: | 07.08.2006 |
| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
| Leitsatz/Stichwort: | § 69 Abs. 1: KoV: Weisung betr. Anwaltskostenentschädigung an eine mehrwertsteuerpflichtige Partei. |
| Schlagwörter : | Mehrwertsteuer; Anwalt; Anwaltskostenentschädigung; Vorsteuer; Weisung; Verfahren; Gericht; Obergericht; Vorsteuerabzug; Abzug; Anwälte; Mehrwertsteuerpflicht; Gerichte; Partei; Stellungnahme; ======================================================================; Geschäftstätigkeit; Bereich; Grundsätze; Saldosteuersatzmethode; Mehrwertsteuerrechnung; Schaden; Umstand; Richter; Person |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
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